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dimanche, 08 mars 2020

Hasskriminalität – die Allzweckwaffe gegen kritische Bürger

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Stefan Schubert:

Hasskriminalität – die Allzweckwaffe gegen kritische Bürger

Ex: https://kopp-report.de

Kann man sich etwas Verwerflicheres vorstellen als den sexuellen Missbrauch eines Kindes? Oder dass eine Rentnerin in ihrer eigenen Wohnung überfallen und der Schädel eingeschlagen wird, um einige Euros zu erbeuten? Für die Berufspolitiker der großen Koalition in Berlin gibt es offenkundig gravierendere Probleme. Ihnen missfällt es seit Jahren, dass sie dank dem Internet und den sozialen Medien direkten Kontakt mit der Bevölkerung haben, den sie zudem nicht steuern können. Um diese basisdemokratische Teilhabe einzuschränken, zu zensieren und zu kontrollieren, sprechen die Politiker gefühlt seit Monaten nur noch über Hate Speech und die sprachlichen Gemeinheiten, die sie zu ertragen haben. Als Nebenwirkung des geplanten Gesetzes drohen nicht nur weitere Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Datenschutzbestimmungen, sondern auch die Zerstörung der Justiz.

Auch am Donnerstag schreckten die Altparteien im Bundestag nicht davor zurück, den Hanauer Amoklauf eines Psychopathen bis über den Schambereich politisch zu instrumentalisieren. Dazu kreierte die politische Elite einen neuen Kriminalitätsbereich, der sogleich durch die Komplizenschaft der Medien enorm aufgeblasen wurde. Der vorgelegte Gesetzesvorstoß gegen Hasskriminalität wirkt, als ob Merkel, Maas und Co. das Land in die Gefälligkeitsblase der alten Bonner Republik zurückversetzen wollen.

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Eine Zuspitzung und selbst eine Überspitzung von Sachverhalten oder Meinungen über politisch aktive Personen und Organisationen gehören zu einer aktiven politischen Debatte dazu. Wer dies nicht bereit ist zu akzeptieren, dem sei ein anderer Job angeraten. Doch zweifellos endet der politische Diskurs da, wo die Strafgesetze beginnen. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) existiert jedoch bereits ein ganzes Dutzend von Strafgesetzen, die über die Debattenkultur im Land wachen. Nachfolgend seien nur einige Paragraphen aufgezählt: §185 Beleidigung, §186 Üble Nachrede, §187 Verleumdung, §188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, §189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, §130 Volksverhetzung, §131 Gewaltdarstellung, §140 Belohnung und Billigung von Straftaten, §153 Falsche uneidliche Aussage, §164 Falsche Verdächtigung und §166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.

Wenn ein juristischer Bereich in Deutschland als vollkommen reguliert anzusehen ist, dann liegt dies, wie belegt, im Bereich der Meinungsstraftaten vor. Entschuldigung, hier habe ich mir einen Freudschen Versprecher geleistet – Meinungen will die Bundesregierung laut Selbstauskunft zukünftig nicht per se kriminalisieren, also bis auf die falschen Meinungen, die natürlich schon. Wie die vom antifaschistischen Kampf Beseelten die gesamte Republik unaufhörlich wissen lassen, ist das Gesetz zur Hasskriminalität auf rechtsextreme Hetze im Netz maßgeschneidert. Nur wird bekanntlich im Mainstream nicht zwischen einer legitimen rechten Meinung und rechtsextremen Äußerungen unterschieden, und so fragt sich der interessierte Bürger, ab welcher Definition die staatliche Strafverfolgung nun eigentlich einsetzt. Bereits bei dem Gebrauch von Begriffen wie »Grenzöffnungen«, »Bevölkerungsaustausch«, »#NichtMeineKanzlerin«, oder erst ab »Volksverräterin Merkel« und dergleichen? Bei Experten macht längst das böse Wort einer »Gesinnungsjustiz« die Runde.

Dass die Bundesregierung ihre Untertanen so im Ungewissen lässt, wirkt wie beabsichtigt. Durch die unklare Rechtslage wird sowohl die Unsicherheit als auch die Einschüchterung von Millionen Bürgern dieses Landes befeuert. Der Souverän soll so zur absoluten Regierungskonformität umerzogen werden.

Die Stasi-Schergen der SED, die nun Unterschlupf bei den Linken gefunden haben, werden aufgrund dieser perfiden Genialität der Merkel-Regierung sicherlich vor Neid platzen. Zudem fragt sich der Bürger dieses Landes, wie es sich denn mit islamistischer Hetze gegen Ungläubige, Frauen, Juden und Christen verhält. Dazu konnte noch kein aktueller Beitrag eines Ministers vernommen werden. Genauso verhält es sich bei dem linksextremen Hass gegen politisch Andersdenkende und deren mannigfachen Gewaltandrohungen. Erinnert sei an die Tötungsphantasien einer Teilnehmerin auf der Strategiekonferenz der Linkspartei in Kassel, auf der sie darüber fabulierte, nach der linken Machtergreifung ein Prozent der Reichen im Land zu erschießen. Empörung bei Merkel? Empörung im Mainstream? Fehlanzeige!

Die Zerstörung der Justiz

Das sogenannte Gesetz zur Hasskriminalität wird den bereits erodierten Rechtsstaat weiter aushöhlen und birgt zudem das Potential, das gesamte Justizsystem zu überfordern. Der Deutsche Richterbund schlägt laut Alarm. Dieser rechnet mit bis zu 150 000 neuen Verfahren pro Jahr. In der Masse werden diese Delikte zuerst auf den Schreibtischen der Kriminalpolizei landen. Doch diese sei in den vergangenen Jahren »regelrecht kaputt gemacht« worden, klagt der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Peter Meißner, an.

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Anstatt die Bürger vor der Kriminalität zu schützen, zwingt die Politik die Kripo, gegen die Bürger vorzugehen, die sich angesichts der Verbrechenslawine im Zuge der Grenzöffnungen im Ton vergriffen haben. Die polizeiliche Gesinnungsschnüffelei scheint ausdrücklich von den Herrschenden beabsichtigt zu sein. Um die nahende Prozesslawine gegen wütende Bürger bewerkstelligen zu können, werden 800 zusätzliche Staatsanwälte und Richter benötigt. Doch diese Planstellen verspricht die Politik der Justiz bereits seit Jahren, ohne dass es zu einer nachhaltigen Aufstockung gekommen ist.

So ist abzusehen, dass Richter demnächst, anstatt Vergewaltiger und kriminelle Asylbewerber abzuurteilen, auf regierungskritische Bürger angesetzt werden. Und dies in einer Zeit, in der durch überlastete Gerichte reihenweise Schwerverbrecher aus dem Gefängnis marschieren.

Trotz der vielfachen Kritik an der Gesetzesvorlage ist zu befürchten, dass das Gesetz durch die Bundesregierung in Kraft treten wird. Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber äußerte erhebliche Bedenken, indem er über »gravierende Eingriffe in die Grundrechte« sprach. Besonders die Pläne der Bundesregierung, Facebook, Twitter etc. zu zwingen, die Passwörter und Zugangsdaten im Verdachtsfall den Behörden mitzuteilen, ordnet der Bundesdatenschutzbeauftrage in die Nähe einer Grundgesetzwidrigkeit ein.

Über strafbare Inhalte im Netz urteilt somit nicht mehr das Gericht, sondern die Bundesregierung und Facebook, welche zudem offen mit extrem linken Organisationen wie Correctiv zusammenarbeiten.

Das geplante Gesetz wirkt wie ein Generalangriff auf die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Facebook und Co. sollen mit einer Meldepflicht aller in Frage kommenden Kommentare mit immensen Bußgeldern genötigt werden. Der Twitter-Nutzer Hendrik Wieduwilt schreibt dazu:µ

»Gegen die Meldepflicht im #NetzDG war die Vorratsdatenspeicherung ein Kindergeburtstag …«.

Auch der Vorsitzende vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Frank Überall, befürchtet schwerwiegende Grundrechtsbeschneidungen und einen umfassenden Zugriff auf Kommunikationsgeräte und Datenspeicher von Journalisten.

Eines wird bei der Begutachtung der Vorgänge deutlich. Der Rechtsstaat wird angegriffen. Nicht von rechts, auch nicht von links, sondern durch die Bundesregierung.

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Samstag, 07.03.2020

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