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lundi, 16 juin 2014

Die Ethik des Drohnenkriegs

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Die Ethik des Drohnenkriegs

Von Byung-Chul Han

Ex: http://www.matthes-seitz-berlin.de

Alle, vom Luftwaffenchef der Bundeswehr über den Wehrbeauftragten des Bundestages bis zum Bundesverteidigungsminister, wollen sie haben, die bewaffneten Drohnen, am besten sofort. Kürzlich heißt es aus dem Verteidigungsministerium, der Einsatz von bewaffneten Drohnen sei »ohne Zweifel sinnvoll«. Trotz massiver Probleme, die die Tötung per Knopfdruck mit sich bringt, geht kein Aufschrei durch die Gesellschaft.

Zweifellos stellen diese fliegenden Kampfroboter einen militärtechnischen Fortschritt dar. Bedeuten sie aber auch einen ethischen Fortschritt, weil man eigene Soldaten keiner Lebensgefahr aussetzt? Thomas de Maizière ist der Ansicht, dass eine Waffe stets ethisch als neutral zu betrachten sei. Macht es tatsächlich keinen ethischen Unterschied, die Gegner zu töten, ohne selbst in Erscheinung zu treten, ohne sich selbst in Lebensgefahr zu bringen? Wäre nicht der Einsatz meines Lebens eine notwendige Bedingung für die Rechtfertigung der Tötung des Gegners im Krieg? Nach dem Ehrenkodex der Ritter, der die westliche Vorstellung der militärischen Ehre maßgeblich geprägt hat, ist nicht ehrenhaft, den Feind anzugreifen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Ehrenhaft ist es nur, den Feind auf dem Schlachtfeld zu töten. Unehrenhaft ist dagegen, den Feind außerhalb des Schlachtfeldes heimtückisch zu töten, ihn etwa zu vergiften.

Wichtig für die Gerechtigkeit im Kampf ist vor allem die Symmetrie der Mittel. Besitzt mein Gegner nur ein Schwert, so ist der Gebrauch einer Armbrust verwerflich. Daher erscheint der Einsatz von Drohnen den betroffenen Muslimen als feige und unmoralisch. Die Tötung per Mausklick gleicht für sie einem heimtückischen Mord. Auch in der Geschichte des Krieges gab es immer wieder Versuche, Tötungsmittel einzuschränken. Sie dienten, wie Carl Schmitt sagen würde, zur »Hegung des Krieges«. So wurde z. B. im 2. Lateran-Konzil von 1139 für den Krieg zwischen christlichen Fürsten und Völkern jeder Einsatz von Fernwaffen verboten.

Für Clausewitz ist der Krieg ein Duell. Daher gibt es im Krieg Regeln im Gegensatz zum Mord, der keiner Regel unterliegt. In seiner berühmten Abhandlung »Vom Krieg« definiert Clausewitz den Krieg als Zweikampf: »Wir wollen hier nicht erst in eine schwerfällige publizistische Definition des Krieges hineinsteigen, sondern uns an das Element desselben halten, an den Zweikampf. Der Krieg ist nichts als ein erweiterter Zweikampf.« Der Krieg ist ein geordneter, regelgeleiteter Zweikampf. Er ist, so lautet die berühmte Formel von Clausewitz, die »Politik mit anderen Mitteln«. Die Betonung liegt in dieser Formulierung nicht, wie gewöhnlich angenommen, auf »anderen Mitteln«, d.h. auf der Gewalt, sondern auf der Politik. Da der Krieg eine Politik ist und bleibt, kann es auch das Ende des Krieges, d.h. einen Friedensschluss geben. Möglich wird dadurch die Rückkehr zur Politik mit gewaltlosen Mitteln. Die Regeln der Tötung, zu denen alle Kriegsparteien sich verpflichten, sorgen dafür, dass nach dem Krieg genug Raum bleibt für politische Verhandlungen. Die regellose Tötung dagegen vernichtet den Raum des Politischen. Der Krieg als erweiterter Zweikampf unterscheidet sich grundsätzlich von der Kampfhandlung, die heute immer mehr zu einem gegenseitigen Terror und Mord jenseits der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechtes verkommt.

Heute werden Kriege selten gegen andere Staaten geführt. An die Stelle der zwischenstaatlichen Kriege treten Bürgerkriege oder Einsätze gegen nichtstaatliche Akteure wie Terrornetzwerke. Diese Entstaatlichung des Krieges führt zu dessen Entpolitisierung, die in der Folge auch eine Entmoralisierung und eine Enthegung des Krieges mit sich bringt. In diesen neuen Kriegen gibt es keine Regeln der Tötung, die für die Hegung des Krieges notwendig wären. Der Feind, gegen den ein Krieg im klassischen Sinne zu führen ist, ist kein Verbrecher, den es auf jeden Fall zu vernichten gilt. Er ist vielmehr ein gleichberechtigter Gegner, den es zu besiegen gilt. So werden dem Feind dieselben Rechte zugestanden, die ich für mich in Anspruch nehme. Der Krieg muss festen Regeln folgen. Ein ethisches Minimum ist erforderlich, damit er tatsächlich eine Politik mit anderen Mitteln bleibt. So ist es verboten, Kombattanten, die hors de combat sind, zu töten. Der Drohnenkrieg ist kein combat. Dem Gegner wird nicht einmal die Möglichkeit gewährt, sich zu ergeben oder sich zu verteidigen, denn es gilt ja, ihn auf jeden Fall zu töten, zu vernichten, zu liquidieren. Er ist kein Feind im eigentlichen Sinne, sondern ein Verbrecher. So wird die gezielte Tötung nicht vom Militär, sondern vom zivilen Geheimdienst durchgeführt. Die Degradierung und Inkriminierung des Gegners zum Verbrecher ist die Voraussetzung für die gezielte Tötung, die keine Kriegs- sondern eine Polizeiaktion darstellt.

Der Drohnenkrieg wirft sowohl juristische als auch ethische Fragen auf. Die Kritiker erheben den Vorwurf außergerichtlicher Hinrichtung. Menschen werden hier oft nach sehr fragwürdigen Kriterien hingerichtet, ohne dass ihre Schuld bewiesen wäre. Der Verdacht genügt für die Tötung. Sie werden also umgebracht. Die gezielte Tötung durch Drohnen verletzt das Prinzip des Rechtsstaates. Die Befürworter weisen auf ihr Recht der Selbstverteidigung hin. Der Artikel 51 der UN-Charta lautet: »Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.« Aber die präventive Tötung auf Verdacht hat insofern keine Legitimation, als sie ohne jede unmittelbare Bedrohung erfolgt. Getötet werden dabei auch ganz unschuldige Zivilisten. Dann »bedauern« es die Amerikaner. Ist es nicht zynisch, die Tötung unschuldiger Menschen zu »bedauern«, ohne dass die Täter je zur Rechenschaft gezogen würden?

Die Rechtswissenschaftler der Stanford University und der New York University kommen in ihrer kürzlich veröffentlichten Studie »Living Under Drones« zu dem Urteil, die präventive Tötung durch Drohnen verringere die terroristische Bedrohung nicht. Seit dem Einsatz der Drohnen sei sie sogar stark erhöht, weil er Rache und Hass schüre. Die Zahl freiwilliger Kämpfer sei exponentiell gestiegen. Die am Himmel kreisenden Drohnen würden die ganze Bevölkerung, die ganze Region terrorisieren. Der Alltag der Bevölkerung sei ganz von Angst bestimmt. Aus Angst würden sich Menschen nicht mehr trauen, auf den Markt oder in die Moschee zu gehen. Auch Versammlungen fänden seltener statt. Seit 2004 sollen durch Drohnenangriffe mehr als 3000 Menschen getötet worden sein, darunter viele Zivilisten und Kinder. Angesichts der relativ geringen Terrorgefahr im Westen stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und dem Sinn dieser Tötungsaktion, die sich ihrerseits als Terror offenbart. Kriege ohne Feinde verkommen zu Terror und Morden. Die Gegner sind, genauer besehen, nicht einmal Verbrecher, denn sie werden getötet, ohne dass sie verhaftet und vors Gericht gestellt werden. Oder sie stellen einen absoluten Verbrecher, einen absoluten Bösen dar.

Als ein Medium ist die Waffe nie ethisch neutral. Auch hier gilt die These von McLuhan: »The Medium is the Message.« Das Medium ist kein bloßer Träger einer Botschaft. Vielmehr wird die Botschaft vom Medium gleichsam hervorgerufen. Das Medium vorbestimmt das Denken und das Verhalten. Es induziert und legt eine Haltung nahe. Deshalb stellt der Einsatz eines ganz neuen Vernichtungsmediums kein rein technisches Problem dar. Er macht sogar eine Neudefinition des Krieges notwendig. So kommt Carl Schmitt angesichts des Einsatzes des Kampfflugzeuges ins Grübeln. Der Luftkrieg lässt, abgesehen von Luftschlachten, kein Gegenüber zu, in dem die beiden Kriegführenden auf gleicher Ebene gegenüberstünden. So stellt dieses neue Vernichtungsmedium die alte terrane, d.h. auf die Erde bezogene Ordnung und Topologie des Krieges, den Nomos der Erde selbst in Frage.

Die technisch bedingte frontale Stellung der Kämpfenden geht mit der Gegenüberstellung der gleichberechtigten Gegner einher. Die räumliche und die rechtliche Gleichstellung bedingen einander. Im Luftkrieg ist kein Gegenüber, kein Angesicht-zu-Angesicht der Kämpfenden möglich. Der Einsatz eines Kampfflugzeuges erzeugt eine Hierarchie, eine vertikale Topologie, die die Topologie des konventionellen Krieges ungültig werden lässt. Die Topologie des Gegenüber steht in einer spezifischen Verbindung mit der geistigen Haltung gegenüber dem Gegner. Er erscheint mir als ein Feind (justus hostis), der genauso viele Rechte hat wie ich. Die Überlegenheit im topologischen Sinne, d.h. das Über-dem-Gegner-Sein bringt eine andere Haltung gegenüber dem Gegner hervor. Die Asymmetrie des Vernichtungsmediums verleitet den Überlegenen zu einer ganz anderen Einschätzung des Unterlegenen. So stellt Carl Schmitt in »Der Nomos der Erde« eine sehr faszinierende These auf: »Der Überlegene hält seine Waffen-Überlegenheit für einen Beweis seiner justa causa (gerechte Sache) und erklärt den Feind für einen Verbrecher, weil man den Begriff des justus hostis nicht mehr zu realisieren vermag.«

Beim Drohneneinsatz ist die Asymmetrie total. Sie ist auch in dem Sinne total, dass es nicht möglich ist, den Angreifer zu töten. Er ist eben nicht dort, wo die Tötung geschieht. Allein diese totale Ungleichheit macht den Kriegsbegriff selbst obsolet. Carl Schmitt spricht von einer Zwangsmaßnahme: »Zum Krieg auf beiden Seiten gehört eine gewisse Chance, ein Minimum von Möglichkeit des Sieges. Hört das auf, so ist der Gegner nur noch Objekt einer Zwangsmaßnahme.« Die Tötung als Zwangsmaßnahme macht nicht nur die Möglichkeit des Krieges zunichte, sondern auch die der Politik.

Die Asymmetrie des Vernichtungsmediums geht mit der Diskriminierung und Inkriminierung des Feindes einher. Hier ist das Medium nicht ethisch neutral. Es stellt eine bestimmte moralische Haltung gegenüber dem Gegner her. Das Medium macht ihn zum Verbrecher. Dem Einsatz der bewaffneten Drohnen wohnt eine ethische Vorentscheidung inne. Oder Technik und Ethik bedingen einander und hängen voneinander ab. So ist es heute wichtiger denn je, über die mediale Bedingtheit der Ethik nachzudenken.

Die gezielte Tötung per Mausklick gleicht immer mehr einer Menschenjagd, die sogar brutaler und rücksichtsloser ist als Jagd von Wild. In der Jägersprache bedeutet das »Ansprechen« die Identifizierung des Tieres nach Alter, Geschlecht und Gesundheit. Man »spricht« das Wild gezielt »an«, bevor man es tötet. Tötung ohne Ansprache ist Mord. Selbst in der Jagd gibt es also ein ethisches Minimum. Fällt es ganz weg, pervertiert sie zu einer blinden Tötung. Es gilt z. B. als verwerflich, den Kitzen die Geiß wegzuschießen. Die Jäger sprechen von der »Ansprechskunst« oder vom »Ansprechskünstler«. Der Ausdruck »Ansprechen« weist ferner darauf hin, dass der Jäger erst eine Beziehung zum Tier aufnehmen muss, bevor er es tötet. Ist es überhaupt möglich, aus so großer Distanz eine Beziehung mit dem Gegner aufzubauen? Auch im Krieg ist die Tötung ohne Ansprache ein Mord. Die Drohnen oder Kampfroboter, die bald per Algorithmen autonom Entscheidungen treffen werden, sind nicht in der Lage, Menschen anzusprechen. Allein aus diesem Grund wären sie zu verbieten. Mit zunehmender Bequemlichkeit der Tötung und zunehmender Distanz, aus der sie erfolgt, nimmt die ethische Verantwortung ab.

Es ist pervers, vor einem Bildschirm sitzend die ganze Region, die ganze Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Es ist moralisch verwerflich, vom bequemen Sessel aus per Joystick Menschen zu töten. Joy heißt Freude. Der Habitus des Videospiels überträgt sich unweigerlich auf die Tötung per Joystick. Selbst der Ego-Shooter kann getötet werden, ein Drohnenpilot befindet sich dagegen außer jeder Gefahr. Der digitale Habitus, der allgemein zur Erosion des Verantwortungsgefühls führt, ist bei dieser Arbeit am Töten nicht ganz abzuschütteln. Er überzieht die Tötung außerdem mit dem Schein des Virtuellen. Sie ist nur noch als unscharfes Bild erfahrbar, was ihr jede existenzielle Dringlichkeit nimmt. Die Drohnenpiloten arbeiten in Schichten. Die Tötung ist für sie also eine Arbeit, nach der man womöglich auf die Party geht. Ihnen entzieht sich die ganze Schwere der Tötung eines Menschen. Die vereinzelten Berichte über die psychischen Schäden der Drohnenpiloten sind noch kein Gegenbeweis. Nur wenige äußern sich ja tatsächlich darüber. Tele-Traumata werden wohl zu vernachlässigen sein.

Trotz digitaler Vernetzung beeinflusst die räumliche Nähe und Ferne - zum Glück immer noch - das menschliche Verhalten. Allein die sehr große räumliche Entfernung, aus der die Tötung erfolgt, nimmt ihr jede reale und existenzielle Dimension. Und das Medium ist nie neutral gegenüber dem Zweck. Kafka stellt sogar die postale oder telegrafische Kommunikation in Frage. Man könne einen nahen Menschen fassen und an einen fernen Menschen denken, alles andere gehe über Menschenkraft. Einen Menschen aus so großer Entfernung zu töten ginge ebenfalls über Menschenkraft, vor allem über Menschlichkeit. Kafka schließt seine Überlegungen über Fernkommunikation mit dem Wort: »Die Gespenster werden nicht verhungern, aber wir werden zugrunde gehen.«

Der Mensch ist ein zoon ethikon, bevor er ein zoon technikon ist. Im Gegensatz zum Wild antworten die Menschen, wenn man sie anspricht. Antwort verlangt nach Verantwortung. Die Drohnen sind sprachlos. Sie sind nicht fähig zur Ansprache und Verantwortung, ja sie vernichten die Sprache selbst. Es ist menschlicher, mehr Sprache, mehr Gespräch zu wagen, sich in der Ansprechkunst zu üben als in die Kriegstechnik zu investieren. Gewiss wird nicht die Technik, sondern die Ethik die Zukunft der Menschheit entscheiden.

 

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Byung-Chul Han

00:05 Publié dans Philosophie | Lien permanent | Commentaires (0) | Tags : philosophie, éthique, guerre des drones, drones | |  del.icio.us | | Digg! Digg |  Facebook