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mardi, 18 janvier 2011

Militärische Tradition aus Schweizer Sicht

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Militärische Tradition aus Schweizer Sicht

Die geschichtliche Entwicklung der Armee in der Schweiz1

von Professor Dr. Albert A. Stahel

Ex: http://www.zeit-fragen.ch/

Wenn im Ausland von der militärischen Tradition der Schweiz die Rede ist, dann wird gemeinhin an die Milizarmee gedacht. Dabei gibt es eine militärische Tradition der Schweiz, die älter ist als ihre Milizarmee. Es ist dies die Tradition der Fremdendienste der Alten Eidgenossenschaft. Im folgenden soll zuerst auf die Fremdendienste eingegangen werden, um anschliessend die Milizarmee zu beschreiben. Am Ende soll die schweizerische Tradition in der Gegenwart beurteilt werden.

Bereits vor der Gründung der alten Eidgenossenschaft 1291 waren die Innerschweizer (Uri, Schwyz, Unterwalden) auf den damaligen Kriegschauplätzen Europas als gefürchtete Söldner und Kriegsknechte begehrt. So stellte Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen den Schwyzern für ihre Kriegshilfe bei ­Faenza 1240 den begehrten Freiheitsbrief aus und unterstellte sie dadurch direkt seiner Gerichtsbarkeit.
Den eigentlichen Anstoss für das Abschliessen von Verträgen der Tagsatzung für die Kriegsleistung zugunsten fremder Mächte löste paradoxerweise eine verlorene Schlacht aus. Am 26. August 1444 wurde vor den Toren Basels, bei St. Jakob an der Birs, eine Schlacht europäischen Ausmasses ausgefochten. Am 26. August trafen in drei Etappen 1500 Eidgenossen auf 40 000 Armagnaken-Söldner, die unter der Führung des französischen Kronprinzen standen. Die Schlacht begann am frühen Morgen und war nach durchkämpfter Nacht beendet. Von den Eidgenossen überlebten nur wenige, die, einmal nach Hause zurückgekehrt, Mühe hatten, nicht geköpft zu werden, da man sie für Feiglinge hielt. Die Armagnaken hatten 8000 bis 14 000 Tote zu beklagen. Der Kronprinz von Frankreich war von der militärischen Schlagkraft der Eidgenossen derart beeindruckt, dass er sein Heer abzog und am 5. September sein Hauptquartier im elsässischen Ensis­heim aufschlug.
Die Eidgenossen wurden am 21. Oktober zu einem Treffen mit dem französischen Bevollmächtigten nach Zofingen eingeladen. Am 28. Oktober 1444 wurde in Ensisheim ein Vertrag zwischen Frankreich und den Städten und Landschaften Basel, Bern, Luzern, Solothurn, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und ihren Verbündeten, dem Herzog Louis von Savoyen, dem Grafen Jean von Neuenburg, dem Grafen Jean von Aarberg und Valangin sowie den Städten Biel und La Neuveville abgeschlossen. Dieses Abkommen war eine Vorstufe zu einem Bündnisvertrag mit Frankreich. Frankreich wurde durch die Möglichkeit, Eidgenossen anzuwerben, zu einer Schutzmacht der Eidgenossenschaft. Diese erhielt dadurch einen bedeutenden Wirtschaftsmarkt im Westen.
Interessanterweise führte wiederum eine verlorene Schlacht zur Vertiefung der Beziehungen der Alten Eidgenossenschaft zu Frankreich und zur Institutionalisierung der Fremdendienste. Diesmal ging es um den Besitz des Herzogtums Mailand, das damals unter Vorherrschaft der Eidgenossen stand. Franz I., König von Frankreich, der das Herzogtum unbedingt für sich wollte, bot am 2. Januar 1515 den Eidgenossen Verhandlungen an, die aber zu keinem Ergebnis führten. Es wurde zum Krieg gerüstet. Während der König seine Kriegsmacht vereinigte, hatten die Eidgenossen Ende Mai südlich der Alpen 30 000 Mann in drei Hauptgruppen verlegt. Dank des königlichen Angebots mit Pensionen und Privilegien zog ein Drittel der Truppen ab. Der Walliser Kardinal Matthäus ­Schiner feuerte die Eidgenossen an, die darauf die Auseinandersetzung wollten.
Vom 13. bis 14. September 1515 tobte die Schlacht bei Marignano in Oberitalien. Als sich die Niederlage infolge der Überlegenheit der französischen Artillerie und der Erschöpfung der eidgenössischen Kampfkraft abzeichnete, zog der Hauptharst der Eidgenossen ab. Nach der verlorenen Schlacht wollte aber die Mehrheit der eidgenössischen Stände noch nicht aufgeben. Schliess­lich wurden die Verhandlungen mit Frankreich am 7. Juli 1516 wieder aufgenommen. Nachdem sich die Versprechungen des Kaisers und jene von Heinrich VIII. von England jedoch als unzuverlässig erwiesen, wurde am 29. November 1516 in Freiburg im Uechtland der Ewige Friede mit Frankreich abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde mehrmals erneuert und galt bis 1792. Mit der militärischen Kapitulation (ein Vertrag, der in Kapiteln aufgeteilt war) verpflichtete sich das ‹Helvetische Corps› (die Eidgenossenschaft wurde im 17. Jahrhundert so bezeichnet) bzw. verpflichteten sich einzelne Kantone, für Frankreich Kontingente zu stellen, die in der Schweiz ausgehoben werden durften.
In allen Kapitulationen, die später auch als Vorbild für die Verträge mit anderen europäischen Mächten galten, wurde festgehalten, dass:2
1.    die Schweizer nur in Schweizer Regimentern unter Schweizer Flagge und unter Schweizer Offzieren dienen durften und dass der Generaloberst der Schweizer ­Regimenter entweder der König selbst oder ein Mitglied der königlichen Familie sein musste;
2.    die Schweizer Soldaten nur durch Schweizer Richter nach schweizerischem Recht und unter eidgenössischer Hoheit verurteilt werden durften;
3.    die Tagsatzung jederzeit das Recht hatte, die Regimenter für die Verteidigung zurückzurufen, wenn die Eidgenossenschaft bedroht war.
Grundsätzlich mussten die Schweizer Regimenter, die in Frankreich die Stellung von Hilfstruppen hatten, den Interessen der Eidgenossenschaft dienen. Die Schweizer unterstanden nur den militärischen Kapitulationen und genossen eine bevorzugte Stellung im Vergleich zu anderen Söldnern, die sich als Einzelkämpfer der Jurisdiktion und Autorität der Fürsten unterworfen hatten.
Frankreich war auf Grund seiner Aussenpolitik gegenüber dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation für die protestantischen Orte glaubwürdig und wegen seiner katholischen Innenpolitik für die katholischen Orte annehmbar. Mitte des 18. Jahrhunderts hatte der König von Frankreich zwölf Schweizer Regimenter in seinen Diensten. Dazu kamen noch das berühmteste von allen, das Regiment der Schweizergarde, und die Kompanie der ‹Cent-Suisses›. Verschiedene Male trugen die Eidgenossen zur Rettung der Monarchie von Frankreich bei. Die Treue zur Krone war jedoch immer mit Opfern verbunden. Dazu gehörte die Niedermetzelung des Regiments der Schweizergarde bei den Tuilerien am 10. August 1792, ein Ereignis, das sich 1830 wiederholte.
Dem Beispiel Frankreich folgend, durften später auch andere Mächte Einheiten in der Eidgenossenschaft anwerben. Dazu gehörte der Papst, der neben einer kleinen Streitmacht von 2000 Schweizern das Recht auf eine eigene päpstliche Schweizergarde erhielt. Diese Garde musste 1527 mit 189 Mann den Vatikan gegen den Angriff der Soldateska von Kaiser Karl V. verteidigen. Nachdem die spanischen Söldner und die deutschen Landsknechte am 6. Mai 1527 8000 wehrlose Römer niedergemetzelt hatten, stiessen sie auf 147 Gardisten unter der Führung ihres Zürcher Hauptmanns Kaspar Röist vor dem Petersdom. Die Garde hatte dem Papst Treue geschworen, und für diese Treue war sie bereit, mit dem Leben einzustehen. Nach einem sechsstündigen Kampf gegen 10 000 kaiserliche Soldaten wurden die Gardisten und ihr Hauptmann niedergemetzelt. Mit dem 6. Mai 1527 erhielt die Garde ihr Adelsprädikat. Noch heute wird dieser Heldentat gedacht.
Vom 15. Jahrhundert an bis zum Jahr 1787 wurden in der Eidgenossenschaft insgesamt 614 257 Berufssoldaten für Frankreich ausgehoben.3 Unter Franz I. diente gar eine Streitmacht von 163 000 Eidgenossen. Bei allen Schlachten der Krone Frankreichs stiessen die Eidgenossen immer wieder auf ihre alten Erbfeinde, die deutschen Landsknechte, so auf den Italien-Feldzügen oder in den französischen Religionskriegen. Da gab es gegenseitig kein Pardon.
Mitte des 18. Jahrhunderts stellte die Eidgenossenschaft für Frankreich, die Niederlande, Spanien, Savoyen, Neapel und Österreich insgesamt 76 800 Berufssoldaten, dies bei einer Bevölkerungszahl von 1,5 Millionen Einwohnern. Das letzte Kontingent an Eidgenossen diente noch 1859 dem König von Neapel und beider Sizilien. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten mehr als zwei Millionen Schweizer in den Fremdendiensten mit oder ohne Kapitulation gedient.

Milizarmee

Die militärische Sicherheit der Eidgenossenschaft beruhte bis zum Untergang der Alten Eidgenossenschaft grundsätzlich auf den Kapitulationen, die es der Tagsatzung ermöglichen sollten, im Bedrohungsfalle auf ausgebildete Berufssoldaten zurückgreifen zu können. Der Anstoss zur Bildung einer Art Miliz­armee für die Sicherung der Neutralität war der Dreissigjährige Krieg. Als dieser 1618 ausbrach, beschlossen die protestantischen und katholischen Stände der Tagsatzung, «still zu sitzen» und in diesem schrecklichen Krieg neutral zu bleiben. Bedingt durch die Bündner Wirren, Alt Fry Rätien gehörte damals als zugewandter Ort noch nicht zur Eidgenossenschaft, und der verschiedenen Grenzverletzungen beschloss die Tagsatzung 1647 in Wil ein Defensional- und Schirmwerk zur Sicherung der östlichen Grenzen. Zum ersten Mal wurde ein gemeinsames Kontingent von 36 000 Mann mit 147 Geschützen festgelegt, das die Neutralität der Eidgenossenschaft zu verteidigen hatte.
Eine doppelte Truppenzahl wurde «auf ­Pikett» gestellt. Dank der Bemühungen des Basler Bürgermeisters Johann Rudolf Wettstein bei den Verhandlungen in Westfalen wurde in Artikel 6 des Friedensvertrages von Westfalen vom 29. Juli 1648 die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft verankert. 1664 wurden die Defensionalen erneuert. 1668, beim Einfall von Frankreich in die Freigrafschaft Burgund, erweiterte die Tagsatzung in Baden das Defensionalwerk. Von da an wurde ein Bundesheer mit 40 000 Infanteristen, Reiterei und Artillerie in drei Auszügen gebildet. Bei der Eroberung der Freigrafschaft durch Frankreich 1674 folgte die erste Neutralitätserklärung. 1702 fand die letzte Erneuerung der Defensionale statt.
Durch die Französische Revolution wurde nicht nur das Machtgleichgewicht in Europa beseitigt, sondern auf Grund der Wehrpflichts­einführung in Frankreich wurden auch die eidgenössischen Berufssoldaten entlassen. Als die Franzosen 1798 in die Schweiz einfielen, ein Treuebruch, der bis auf den heutigen Tag nicht vergessen worden ist, gab es keine intakten Regimenter der Fremdendienste mehr, die man hätte einsetzen können. Den Franzosen ging es um die Plünderung der Zeughäuser und der Vermögen in der Eidgenossenschaft.
Nach der Gründung der Helvetischen Republik wurde am 27. September 1803 mit Frankreich unter Zwang eine neue Kapitulation unterzeichnet. Die Helvetische Republik musste Frankreich 16 000 Mann in vier Regimentern stellen. Am 28./29. November 1812 mussten diese den Rückzug des Rests der Grande Armée über die Beresina decken. Die Russen griffen damals achtmal an. Es überlebten nur 300 Eidgenossen des Kontingents. Während der Napoleonischen Kriege dienten Schweizer auch in den Armeen anderer kriegführender Staaten.
Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Reichs arbeitete die Tagsatzung der 19 Kantone im August 1815 eine neue Verfassung der Eidgenossenschaft aus. Im zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 anerkannten die europäischen Mächte die immerwährende Neutralität der Schweiz, die diese militärisch aber selbst zu sichern hatte. Mit dem «Allgemeinen Militair-Reglement» vom 20. August 1817 wurde die erste eidgenössische Wehrorganisation der Neuzeit geschaffen. Das Reglement bekannte sich zum Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht und damit zur Milizarmee und lehnte das Berufsheer zur Verteidigung der Schweiz ausdrücklich ab. Das eidgenössische Heer wies damals einen Bestand von 67 516 Mann auf, davon waren 33 758 Mann Auszug und 33 758 Mann Reserve. Daneben gab es noch die Landwehr der Kantone.

Vereidigung der Schweizergarde

Für die Ausbildung des Kaders wurde 1819 in Thun die Militärschule eröffnet. Dieses Reglement wurde 1840 und 1842 revidiert. Im Dezember 1845 gründeten die katholischen Kantone der Urschweiz zusammen mit Freiburg und dem Wallis den Sonderbund. Der Grund dafür war die politische Uneinigkeit über die zukünftige Gestaltung der Eidgenossenschaft als Bundesstaat sowie religiöse Spannungen zwischen den Kantonen. Die Mehrheit der Kantone in der Tagsatzung forderte mehrmals, so zuletzt am 3. September 1847, die Aufösung des Sonderbundes und die Ausweisung der Jesuiten aus der Schweiz, die man als die Drahtzieher hinter dem Sonderbund vermutete. Als dies verweigert wurde, bot die Tagsatzung am 18. Oktober 1847 50 000 Mann auf. Guillaume-Henri Dufour wurde zum General und zum Oberbefehlshaber ernannt. Am 4. November beschloss die Tagsatzung, den Sonderbund gewaltsam aufzulösen. Der Sonderbund selbst verfügte über 29 500 Mann Auszug und Landwehr. Am 6. Dezember endete der Feldzug mit 104 Toten und 373 Verwundeten auf beiden Seiten.
Es folgten in den Kantonen Volksabstimmungen über die neue Verfassung des Bundesstaates, die mehrheitlich von 15½ Kantonen angenommen wurden, was an der Tagsatzung vom 12. September 1848 zur Kenntnis genommen wurde. Gemäss der neuen Verfassung waren die Fremdendienste und die Annahme von Pensionen, Titeln, Geschenken und Orden fremder Regierungen verboten. Auf der Grundlage dieser Verfassung wurde am 8. Mai 1850 das Bundesgesetz über die Militärorganisation der Eidgenossenschaft verabschiedet. Es wurden drei Heeresklassen gebildet:4
    Auszug: 20 bis 34 Jahre
    Reserve: 35 bis 40 Jahre
    Landwehr: 41 bis 44 Jahre
Das Bundesheer wies total einen Bestand von 104 354 Mann mit 252 Feldgeschützen und 48 Festgeschützen auf. Neben der Grundausbildung wurden jährliche Wiederholungskurse eingeführt, mit denen das Ausbildungsniveau der Truppe und der Stäbe aufrechterhalten werden konnte. Auf der Grundlage dieser Organisation wurde die ­Milizarmee bis 1989 immer wieder reorganisiert und der Lage angepasst.
Es gab mehrere Herausforderungen: Der Neuenburger Handel mit Preussen 1856, der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71, die Grenzbesetzung von 1914 bis 1918 und der Aktivdienst von 1939 bis 1945, welche die Armee zu bestehen hatte.

Beurteilung aus heutiger Sicht

Ab 1989 bis heute sind bezüglich Aufrechterhaltung und Ausrüstung der Milizarmee mehrere Volksabstimmungen durchgeführt worden, so die Armeeabschaffungsinitiative von 1989 und die Kampfflugzeugbeschaffungsabstimmung von 1993. Bei allen Abstimmungen über die Armee hat sich das Schweizer Volk zu seiner Armee bekannt. Die Probleme über die gegenwärtige Existenz der Armee sind nicht an der Basis, sondern an der Spitze entstanden. 1989 beschloss eine verunsicherte Regierung die sogenannte Armeereform 95, die nichts anderes als eine Bestandesreduktion von 625 000 Mann auf 400 000 Wehrpflichtige war. Dank des unermüdlichen Einsatzes des Miliz- und Berufskaders gelang es, diese «Reform» mehr oder weniger zu bewältigen. 1995 übernahm Adolf Ogi das Verteidigungsministerium. Unter dem Einfluss seiner Berater beschloss er, obwohl die Reform 95 noch nicht beendet war, eine weitere Armeereform. Das Vorbild für die Armee XXI, die neue Reform wurde so bezeichnet, sollte eine Einsatzarmee nach amerikanischem Vorbild sein. Die bisherige Ausbildungsarmee galt plötzlich als überholt. Wieder war eine Bestandesreduktion geplant, und zwar auf 120 000 Wehrpflichtige und 80 000 Reservisten.
Diese Reform misslang vollständig. Heute muss sich unsere Bevölkerung damit abfinden, dass ihre Armee nicht mehr funktioniert, einen Unterbestand an Milizkadern hat, eine nicht funktionierende Logistik aufweist und der Unterhalt der Waffensysteme nicht mehr gewährleistet ist. Gleichzeitig ist das engmaschige Netz, das seit Generationen zwischen der Bevölkerung, den Gemeinden, den Kantonen und der Eidgenossenschaft bestand, zerstört worden. Der heutige Verteidigungsminister, Bundesrat Ueli Maurer, steht vor einer Herausforderung, die fast nicht zu erfüllen ist. Einfache Korrekturen des Fiaskos genügen nicht mehr. Im Prinzip muss er wieder bei null beginnen. Die früher existierende Tradition der Wehrbereitschaft der Schweizer Milizarmee besteht nicht mehr. Gleichzeitig ist Maurer mit der Tatsache konfrontiert, dass für die Erneuerung des Materials auch kein Geld mehr zur Verfügung steht. Die Befürworter der Armee XXI zielen leider weiterhin auf eine Berufstruppe ab, mit der sie in Kriege ziehen können, in welche die Schweiz auf Grund ihrer humanitären Tradition (IKRK) nicht einbezogen werden darf. Dazu kommt noch, dass die in der Bundesverfassung verankerte Souveränität der Schweiz missachtet wird.
Wie steht es mit den bis 1848 erlaubten Fremdendiensten? Als letzter Zeuge dieser glanzvollen Vergangenheit ist die päpstliche Schweizergarde übriggeblieben. Dank besonderer Vereinbarungen können in ihr junge Schweizer katholischen Glaubens dienen. Der junge Gardist, der bereits eine Rekrutenschule der Schweizer Armee absolviert hat, muss sich für mindestens zwei Jahre verpflichten. Der Dienst stellt eine ausserordentliche Herausforderung dar und ist von einem harten Drill bestimmt. Der Gardist verpflichtet sich durch seinen Schwur, den Heiligen Vater unter Opferung des eigenen Lebens zu schützen. Die päpstliche Schweizergarde ist ein Kleinod, das in der Schweiz immer noch hochgehalten wird. Vielleicht gelingt es dank ihrem Bestehen, der neu zu schaffenden Miliz­armee den Geist und die Tradition der alten Eidgenossenschaft und ihrer Fremdendienste einzuhauchen: Treue zum Vaterland und Wehrwille.    •

Quelle: Der «Panzerspähtrupp» Nachrichtenblatt, Nr. 48

1     Stahel, Albert A. (1994): Von den Fremdendiensten zur Milizarmee. In: Armee 95. Chance für die Miliz­armee? Hg.: Albert A. Stahel. Zürich, Vdf Verlag, Strategische Studien Band 7, S. 11.
2     Stahel, Albert A. (1994): S. 17. 2.
3     Stahel, Albert A. (1994): S. 18. 3.
4     Stahel, Albert A. (1994): S. 25. 4.

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