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dimanche, 24 octobre 2010

Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU darf nicht missbraucht werden

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Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU darf nicht missbraucht werden

 

Wenn EU-Bürger Reise- und Niederlassungsfreiheit dazu missbrauchen, sich auszusuchen, wo man kleinkriminell wird, ist System in Frage zu stellen

In der aktuellen Diskussion um die Ausweisung von Roma aus Frankreich und das derzeit zwar ruhend gestellte Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, meldet sich der FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament Andreas Mölzer erneut zu Wort. „Es ist eine verlogene Debatte, die hier vor allem seitens der EU-Kommissarin Viviane Reding  vorangetrieben wird, zumal die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union nicht bedeuten kann, dass man sich als EU-Bürger aussuchen darf, wo man kleinkriminell wird“, so der freiheitliche EU-Mandatar heute gegenüber dem Freiheitlichen Pressedienst.

„Wenn beispielsweise Frankreich seit Jahresbeginn rund 8000 Roma in ihre Heimatländer Rumänien und Bulgarien abgeschoben hat, weil diese nicht akzeptable Probleme verursachen, so ist das zu respektieren,“ so Mölzer weiter. „Der Schluss darauf kann aber nicht sein, dass Frankreich dafür bestraft wird, Mißstände zu beheben, bzw. französisches Recht geändert werden muss, sondern muss dahingehend lauten, dass man die EU-Richtlinie zum freien Personenverkehr von EU-Bürgern dahingehen einschränkt, dass man im Fall von kriminellen Handlungen oder inaktzeptablen Verhalten gegenüber dem jeweiligen Gastland sehr wohl eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit erfährt“, regt der FPÖ-EU-Parlamentarier zu einer Diskussion der Problematik in eine gänzliche andere, aber ehrliche Richtung an.

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