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dimanche, 29 mai 2011

Der Fall Strauss-Kahn: in dubio pro reo

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Der Fall Strauss-Kahn: In dubio pro reo

 

Ex: http://www.jungefreiheit.de/

Die USA haben in den letzten Tagen gleich zwei schreckliche Verbrecher zur Strecke gebracht: Der eine heißt Osama Bin Laden und war der gefährlichste Top-Terrorist der Welt; der andere ist Dominique Strauss-Kahn, war bis vor kurzem IWF-Chef und galt als aussichtsreichster Präsidentschaftskandidat der französischen Sozialisten. Der eine wurde erschossen, weil er durch seine Anschläge mehrere tausend Menschen getötet hat; der andere konnte lebendig gefangen genommen und der Weltöffentlichkeit in Handschellen präsentiert werden – ihm drohen rund 75 Jahre Haft, weil er ein farbiges Zimmermädchen, „womöglich Muslimin“ (Alice Schwarzer), angeblich sexuell belästigt und zu vergewaltigen versucht hat.

In Frankreich bricht in den Medien eine Debatte über Sex und Macht und die Affären von Politikern los, Feministinnen demonstrieren wieder gegen die sexuelle Erniedrigung von Frauen, und in Deutschland sekundiert man brav und sieht – sehr originell – das „Ende des alten Männerbildes“ heraufziehen, wie etwa Sascha Lehnartz in der Welt, deren Online-Ausgabe ihre Leser(innen) fragt, ob sie auch schon einmal Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurden.

Die gutmenschliche Öffentlichkeit hat ihr Urteil gesprochen

Zwar gab es einige Parteifreunde Strauss-Kahns, die anfangs über einen Bestechungsskandal nachdachten, mit dem Sarkozys möglicher Konkurrent ausgeschaltet werden sollte, aber diese Gedanken wurden sofort als Verschwörungstheorien abgetan – während ein paar versprengte Juristen, die hier und da in deutschen Talkshows das Wort „Unschuldsvermutung“ aussprachen, eine ähnliche Ausgewogenheit suggerieren durften wie die verbliebenen „Konservativen“ in der CDU. Eigentlich ist die Sache aber schon so gut wie entschieden: Strauss-Kahn ist für die gutmenschliche Öffentlichkeit ein Psychopath und Scheusal.

Vielleicht hat er ja wirklich ein gestörtes Verhältnis zu Frauen, wie Marine Le Pen – diesmal ganz auf gutmenschlicher Linie – behauptet; vielleicht hat er die Hotelangestellte tatsächlich sexuell bedrängt und ihr Gewalt zugefügt, wofür er dann auch seine Strafe erhalten sollte, wobei mir, wie ich vorsichtig anmerken möchte, ein paar Jahre Freiheitsstrafe weniger auch ausreichend erscheinen würden – vielleicht weil ich ebenfalls ein „Sexist“ bin oder weil ich mich an die in Deutschland üblichen milden Strafen in vergleichbaren Fällen (allerdings bei Tätern mit „Migrationshintergrund“) gewöhnt habe?

Beweislast muß im Rechtsstaat beim Kläger liegen

Vielleicht war alles aber auch ganz anders; die beiden hatten doch eine scheinbar einvernehmliche „Affäre“, wie andere französische Politiker auch, die man in diesem Zusammenhang unsachlicherweise erwähnt, und das Zimmermädchen, das in den Medien als moralische Autorität – da Frau, arm, farbig und „womöglich Muslimin“ – gehandelt wird, hatte doch irgendwelche Gründe, es sich noch einmal zu überlegen. Auch dies soll hier nicht einfach behauptet, sondern nur als Möglichkeit nachdrücklich bekräftigt werden – und zwar deshalb, weil die Beweislast aufgrund der für einen Rechtsstaat konstitutiven Unschuldsvermutung stets beim Kläger liegt.

Es ist nicht verwunderlich, daß das mutmaßliche Opfer viele Sympathien auf seiner Seite hat, aber so recht will mir die Einheitsfront, in die sich vor allem die deutschen Medien wieder einmal sofort eingereiht haben, doch nicht einleuchten, nicht nur weil man sonst hierzulande so viel Verständnis für Kriminelle aufbringt und selbst im Fall Bin Ladens (durchaus berechtigte) juristische Bedenken äußerte, sondern weil doch – wie angesichts der intellektuellen Verfassung unserer Medien leider gesagt werden muß – auch Strauss-Kahn einige „Bonuspunkte“ anzubieten hätte, schließlich ist er Linker und jüdischer Abstammung. Wenn ihm selbst das nichts nützt, wie stark muß die Männerfeindschaft in den Massenmedien dann schon sein? Und warum werden so selbstverständlich Feministinnen wie Alice Schwarzer als Expertinnen für Frauenrechte zu diesem Thema in die Talkshows geladen, nicht aber auch Experten für mediale Rufmordkampagnen und Männerrechte wie Arne Hoffmann?

Um es abschließend noch einmal zu sagen: Strauss-Kahn soll, wenn er denn schuldig ist, auch bestraft werden – aber nach dem Prozeß und nicht vorher.

 

Baal Müller, freier Autor und Publizist, geboren 1969 in Frankfurt/Main, studierte Germanistik und Philosophie in Heidelberg und Tübingen; 2004 Promotion zum Dr. phil. Für die JF schreibt er seit 1998. 2005 legte er eine belletristische Neubearbeitung des Nibelungenliedes vor. Jüngste Buchveröffentlichung: Der Vorsprung der Besiegten – Identität nach der Niederlage, Schnellroda 2009. Er ist Inhaber des Telesma-Verlags

 

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