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mardi, 17 octobre 2017

Die tiefere Ursache des Infantilitäts-Syndroms: der Verlust an Realität

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Die tiefere Ursache des Infantilitäts-Syndroms: der Verlust an Realität

Von Jürgen Fritz

Was steckt im innersten Kern all der Fehlentwicklungen der westlichen Welt der letzten Jahrzehnte, die unsere gesamte Existenz, die das Überleben unserer einzigartigen Kultur, all dessen, was uns lieb und teuer ist, massivst bedrohen? Es ist der Verlust an Realität. Wie konnte es dazu kommen und wie kann dieses Infantilitätssyndrom geheilt werden?

Größte Gefahr der Moderne: der Verlust an Wirklichkeit

„Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit“, formulierte die große philosophisch sehr gebildete Politologin Hannah Arendt bereits vor mehr als einem halben Jahrhundert. Und an anderer Stelle:

„Der wohl hervorstechendste und auch erschreckendste Aspekt der deutschen Realitätsflucht liegt in der Haltung, mit Tatsachen so umzugehen, als handele es sich um bloße Meinungen.“

Und in der Tat ist genau dies eingetreten, der Verlust an Wirklichkeit, und hat unsere Gesellschaft im Innersten marode und schwach gemacht. Was kann dem entgegengesetzt werden? Wie können wir von Grund auf gesunden? Meine These: nur durch die Rückgewinnung der Realität.

Moderner metaphysischer Realismus

Dazu aber muss unser Weltbild von Grund auf, im innersten Kern reformiert, modifiziert, neu strukturiert werden, was kein leichtes Unterfangen darstellt. Denn hier geht es ans Eingemachte. Der moderne metaphysische Realist glaubt, a) dass es Gegenstände, Systeme, Zustände und Ereignisse in der Welt gibt, die bestimmte Strukturen und Relationen zueinander aufweisen. Er glaubt, dass es eine Außenwelt außerhalb seines Bewusstseins tatsächlich gibt, dass dies kein reines Konstrukt seines Geistes ist. Er glaubt, dass sich nicht alles nur in seinem Bewusstsein abspielt (Außenweltforderung).

Ich glaube also, dass es Sie, die Sie diesen Text jetzt gerade lesen, wirklich gibt und Sie nicht nur in meinem Geist vorkommen, dass Sie nicht ein Produkt meiner Phantasie sind. Ich glaube also an den Primat der Wirklichkeit vor meinem Bewusstsein, welches sich in der Welt befindet, und nicht, dass sich die Welt in meinem Kopf, genauer: in meinem Geist befindet (egozentristische Position).

Der moderne metaphysische Realist glaubt ferner, b) dass diese Außenwelt unabhängig davon existiert, ob Menschen oder andere erkenntnisfähige Wesen existieren, unabhängig auch davon, wie diese die Welt beschreiben, was sie für wahr halten und aus welchen Gründen sie dies tun. Er glaubt also an die Autonomie der Wirklichkeit (Autonomieforderung). Selbst wenn wir alle aussterben würden, so gäbe es also noch immer die Erde, Bäume, Sand, Wasser, andere Planeten, Sterne, Galaxien, Gravitation und Gravitationswellen, Schwarze Löcher und Naturgesetze etc.

Epistemologischer Realismus

Der erkenntnistheoretische (epistemologische) Realist glaubt über die Außenweltforderung (a) und die Autonomieforderung (b) hinaus, dass die Wirklichkeit (Realität) für Menschen zu einem erheblichen Teil zuverlässig erkennbar ist (Zugänglichkeitsforderung). Er glaubt also an die nicht vollständige, aber grundsätzliche Zuverlässigkeit seines Erkenntnisapparates, denn wäre dieser völlig unzuverlässig, wäre die Außenwelt für unsere Geist nicht zugänglich, wäre das Überleben der menschlichen Spezies über Jahrmillionen eher unwahrscheinlich gewesen.

Darüber hinaus glaubt der epistemologische Realist, d) dass die bestätigten und weithin akzeptierten Behauptungen über die Wirklichkeit, z.B. dass die Erde keine Scheiben-, sondern eine Kugelform hat, dass es Gravitationswellen gibt etc., sich tatsächlich zum größten Teil auf die Elemente der Wirklichkeit beziehen, sie also eine wahre Beschreibung der Welt mit ihren Entitäten liefern (Referenzforderung), was natürlich die Irrtumsmöglichkeit in Einzelfällen nicht ausschließt. Aber jemand, der sich immer irrte, könnte ja seine Irrtümer gar nicht zuverlässig erkennen, da das Erkennen des Irrtums dann ja auch wieder ein Irrtum wäre.

Irrtum, Erkenntnis, Illusion und Halluzination

Der Irrtum ist für den epistemologischen Realisten also nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Unsere Vorstellungen und Ideen beziehen sich, wenn sich richtig, wenn sie wahr sind, auf die Wirklichkeit, haben Referenzobjekte in dieser zum Bezugspunkt und gehen im Gegensatz zu rein fiktiven Ideen, im Gegensatz zu Phantasmen nicht ins Leere.

Für den epistemologischen Realisten besteht mithin ein fundamentaler Unterschied zwischen echten Erkenntnissen (zu meinen, da steht ein rotes Auto und es steht dort wirklich ein solches), Illusionen (das Auto ist nicht rot, sondern grün) und Halluzinationen (da steht gar kein Auto).

Zurück zur Realität

Ich selbst habe immer und zu jedem Zeitpunkt meiner Existenz seit ich denken kann an alle vier Forderungen a bis d (Außenwelt-, Autonomie-, Zugänglichkeits- und Referenzforderung) geglaubt, bin mithin durch und durch 1. ein metaphysischer und 2. ein epistemologischer Realist (zugleich aber ein moralischer Idealist). All die Errungenschaften, die wir die letzten Jahrhunderte und Jahrtausende erzielten, basieren just auf diesem Weltbild, dem metaphysischen und espistemologischen Realismus. Wer dies nicht zu Grunde legt, kann ja keine Wirklichkeit erforschen, weil er glaubt, dass es sie gar nicht gibt respektive es sie zwar gibt, sie für uns aber nicht erkennbar wäre.

Und ich bin sicher, dass nach der Verirrung der letzten Jahrzehnte – Stichwort: Relativismus, Konstruktivismus, Subjektivismus, alles entwickelt von zweit- und drittklassigen Denkern und alles längst widerlegt von modernen erstklassigen Philosophen, – der abendländische Geist, so er überleben wird, sowohl zum metaphysischen als auch zum epistemologischen Realismus zurückkehren wird. Dann kann das Infantilitätssyndrom, welches die westliche Welt ergriffen, durchdrungen und vielfältig gelähmt hat, endlich wieder überwunden werden. Dies wird die Rückkehr der Realität sein.

Realitätssinn, Sehnsucht nach Verzauberung der Welt und moralischer Idealismus

Das widerspricht übrigens nicht dem Bedürfnis, ja der Sehnsucht nach Verzauberung der Welt und auch nicht dem moralischen Idealismus, sich eine bessere Welt zu wünschen und sich aktiv dafür einzusetzen. Der Infantile sucht diesen Zauber, dem auch ich nicht wenig zugeneigt bin, nur an der völlig falschen Stelle. Zauber und Realitätssinn schließen sich nicht aus. Sie können einander ergänzen. Das muss nicht unter Preisgabe der Realität erfolgen. Dann nämlich wird es gefährlich!

Die Welt zu einem besseren Ort machen zu wollen – nach meiner eigenen philosophischen Analyse, eine der drei Sinndimensionen des menschlichen Daseins – hat wiederum nur dann eine reale Chance auf Verwirklichung, wenn die Wirklichkeit in ihrem Sein zunächst in einem ersten Schritt ganz realistisch erkannt und beschrieben wird, um genau zu wissen, was der Status quo ist (Ausgangspunkt A), um dann ein Ideal zu entwerfen, ein Ziel (Z), welchem man sich sodann in vielen kleinen Schritten versuchen kann, immer mehr anzunähern.

Moralischer Idealismus, metaphysischer und epistemologischer Realismus ergänzen sich ideal

Moralischer Idealismus, welcher sich nicht auf das Sein, sondern auf das Sein-sollen, nicht auf A, sondern auf Z bezieht und eines idealistischen Überschusses essentiell bedarf, und metaphysischer sowie epistemologischer Realismus, welche sich auf das Sein selbst, auf A sowie dessen Erkenntnis und Anerkennen bezieht, ergänzen sich also geradezu ideal, während metaphysischer Idealismus – es gibt gar keine Außenwelt außerhalb meines Geistes, es gibt gar keine Welt, sondern nur meine Ideen – und epistemologischer Idealismus – die Wirklichkeit ist ohnehin nicht erkennbar, also mache ich mir die Welt, wie sie mir gefällt – nicht selten in völlig realitätsferne Spinnereien ausarten. Solche Phantasiewelten für die wahre Welt zu halten, mag kleinen Kindern bis zu einem gewissen Alter angemessen sein, einem Erwachsenen aber ist dies unwürdig.

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Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung – Staatsstreich von oben?

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Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung – Staatsstreich von oben?

von Jörg Gebauer

Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden haben die verfassungsmäßige und verpflichtende Rechtsgebundenheit ihres Handelns verlassen. Jörg Gebauer zeigt auf, wie die Regierung sich ein neues Volk, mithin einen neuen Souverän schafft, was letztlich einem Staatsstreich gleichkommt.

I. Die Bundesregierung hat objektiv Rechts- und Verfassungsbrüche begangen

Der „Wissenschaftliche Dienst“ des Deutschen Bundestages hat im September 2017 ein höchst brisantes Gutachten erstellt, in welchem die Ereignisse Anfang September 2015 und in den Folgemonaten rechtlich gewürdigt wurden. Demnach hätte der Bundesinnenminister einen Erlass machen müssen, in welchem auf die humanitäre Ausnahmesituation hingewiesen worden wäre.

Dies wurde von mehreren Juristen, insbesondere Staatsrechtskollegen – an erster Stelle zu nennen wäre hier Joachim Nikolaus Steinhöfel – bereits 2015 und dann nochmals 2016 so reklamiert. Auch Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio hatte hiernach in seinem Gutachten gefragt. Dieser Erlass – und das ist nun neu – wurde niemals geschrieben. Dabei hätte es dazu eine generelle Ermächtigung sogar im Gesetz gegeben. Hier liegt der objektive Rechts- und Verfassungsbruch.

Die Regierung und die ihr nachgeordneten Bundesbehörden haben demnach die verfassungsmäßige und verpflichtende Rechtsgebundenheit ihres Handelns verlassen. Prof. Dr. Di Fabio hielt rechtlich für denkbar, dass ein solcher Erlass vorübergehend nicht gemacht wird. Er kalkulierte dafür eine maximale Frist von ca. einem halben Jahr. Diese Frist war also im März 2016 abgelaufen.

II. Die Kanzlerin hat Probleme, Ein- und Ausreise auseinanderzuhalten

Der verfassungswidrigen Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkels, das Volk seien alle diejenigen, die hier leben, ging ein anderer staatsfeindlicher Tenor bei der Verwechslung der rechtlichen Stellung von Ein- und Ausreise voraus: Die Kanzlerin ist offensichtlich gespalten. Als ehemaliger Teil des FDJ-Kader denkt sie anscheinend, man könne Menschen – wie in der DDR – an der Ausreise hindern. Dies dokumentiert sich etwa in ihrer völkerrechtswidrigen Erwartungshaltung gegenüber der Türkei, wenn sie meint, diese dürfe Emigranten auf dem türkischen Staatsgebiet festsetzen und an der Ausreise hindern (sogenannter Türkei-EU-Deal).

Und übrigens: Warum es in diesem Punkte (dem Gefangennehmen von echten oder unechten „Flüchtlingen“, genauer von Menschen, die aus der Türkei emigrieren wollen) keinerlei Kritik von links gibt, demaskiert das gesamte links-liberale, bunte Establishment. Wohlbemerkt: Selbstverständlich soll es eine Eindämmung der Migration geben. Dies jedoch nicht durch Einsperren, sondern durch Aussperren der illegalen Zuwanderung (Immigration). Worin besteht nun aber die Gespaltenheit Merkels?

Im Gegensatz zu ihrer inneren Regimetreue als ehemalige hohe FDJ-Funktionärin steht ein anderes Moment – sagen wir besser: ein kurzer Moment ihrer Biographie. Denn als ehemalige Aktivistin beim Demokratischen Aufbruch (1989) hingegen denkt sie, ein jeder Mensch dürfe schließlich reisen, wohin er wolle, zum Beispiel nach Deutschland.

Merkel selber ist diejenige, die zwischen den beiden Komplexen a) hier Lebende (Bevölkerung) versus Staatsvolk sowie b) Einreise (Immigration) versus Ausreise (Emigration) die Verbindung herstellt. Dies wird in folgendem Ausspruch Merkels überdeutlich:

„Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“

Sie kann in ihrer Gespaltenheit (oder ihrem staatsrechtlichen Dilettantismus?) nicht unterscheiden zwischen einer Ausreise von deutschen Staatsbürgern und einer Einreise von Ausländern. Das Eine (Ausreise) ist das Recht eines jeden Menschen. Nicht nur im Jahre 1989. Das Andere (Einreise) kann hingegen vom jeweiligen Zielland, in welches ein Migrant einzureisen wünscht, souverän reglementiert werden.

Staats- und völkerrechtlich dürfen Ausreisen von Menschen (Emigration) niemals verhindert werden. Hingegen können Staaten sehr wohl immer die Einreise von Ausländern (Immigration) bis hin zum rigiden Verbot regeln. Dies nicht klar zu erkennen und zu befolgen, war seit September 2015 der Grundkonstruktionsfehler der deutschen Politik.

III. Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung (Immigration)

Prof. Dr. Richard Schröder (Theologe und Philosoph) führt dazu aus: „Zwischen Auswanderung und Einwanderung besteht eine Asymmetrie, die namentlich aufgrund der deutsch-deutschen Erfahrungen leicht übersehen wird. Es ist ein Menschenrecht, dass jeder (straf- und schuldenfreie) Einwohner sein Heimatland verlassen darf. Es gibt aber kein Menschenrecht auf Einwanderung, schon gar nicht in das Land meiner Wahl. Das heißt, der Staat darf seinen Bürgern das Weggehen nicht prinzipiell verbieten. Aber kein Staat ist gezwungen, jeden, der kommen will, aufzunehmen …

Die Dinge liegen beim Staatsgebiet so ähnlich wie bei der Wohnung. Niemand darf mich in meiner Wohnung einschließen. Aber ohne meine Erlaubnis darf sich niemand in meiner Wohnung niederlassen, er darf sie nicht einmal ohne meine Zustimmung betreten – außer Polizei und Feuerwehr. Das wäre Hausfriedensbruch.

„Menschenrecht“ heißt hier: das Recht auszuwandern, ist sozusagen jedem Menschen angeboren. Das Recht einzuwandern, muß dagegen verliehen werden von den Vertretern der dortigen Staatsbürger. Wem es verliehen werden darf und wem es verliehen werden muss, ergibt sich aus dem nationalen Recht und aus dem Völkerrecht …

Dem allen widersprach nur scheinbar die Erfahrung im geteilten Deutschland. Alle DDR-Bürger konnten sich ohne staatliche Genehmigung in der Bundesrepublik dauerhaft niederlassen, wenn sie sie erreicht hatten. Sie konnten sogar in ausländischen bundesdeutschen Vertretungen einen bundesdeutschen Pass bekommen und mit dem als Bundesbürger ausreisen, wenn die betroffenen Staaten das erlaubten, was bei den sozialistischen Staaten außer Jugoslawien nicht der Fall war.

Der Grund war nicht ein besonders großzügiges Einwanderungsrecht, sondern die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft im Grundgesetz (Art. 116). Demnach waren auch die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wogegen die DDR Sturm gelaufen ist. DDR-Bürger waren für die Bundesrepublik keine Ausländer und deshalb auch keine Einwanderer, wenn sie kamen. Nachdem die innerdeutsche Grenze gefallen und vollkommen verschwunden ist, denken viele, so solle es auch weltweit sein. Sie übersehen: die Türen einer Gefängniszelle werden von außen verschlossen und hindern am Weggehen. Wohnungstüren dagegen werden von innen verschlossen und hindern am Eindringen. Entsprechend gibt es auch zwei Arten von Mauern und Zäunen.“

Soweit Prof. Dr. Richard Schröder.

IV. Natürliche und republikanische Freiheit

Es findet eine eklatante Fehlinterpretation des internationalen Rechts und des europäischen Staatsrechts statt. Diese resultiert aus purer Unkenntnis der westlichen Staatsphilosophie. Warum muss diese überhaupt berücksichtigt werden, nicht nur als Einwand sondern auch und gerade als Chance?

Von Seiten der staatsphilosophischen natürlichen Freiheit her betrachtet, ist jedem Menschen nämlich jederzeit die (endgültige oder vorübergehende) Ausreise zu gestatten. Dies darf kein internationaler Vertrag und erst recht nicht die UNO oder die EU verhindern. Hingegen gilt weiterhin unangefochten: Von Seiten der staatsphilosophischen republikanischen Freiheit (Rousseau) hat jeder Staat – und das ist international unbestritten – das Recht, die Einreise fremder Staatsbürger zu verhindern.

Nach traditioneller, klassisch-liberaler Staatstheorie braucht er hierfür keinerlei Begründung. Genau dies konstituiert einen Staat ja gerade, über sein Hoheitsgebiet souverän zu entscheiden. Daran ändert weder ein Staatenbund (oder ein Vertrag zwischen Staaten) noch Schengen und Dublin irgendetwas. Über eine Einreise nichtdeutscher Staatsbürger nach Deutschland (Immigration) entscheidet rechtlich nur Deutschland.

V. Merkel hat eine Herrschaft des Unrechts errichtet und schwere Schuld auf sich geladen

Deswegen trägt Merkel mit ihren verfassungswidrigen Handlungen und Äußerungen auch die Verantwortung für Terrorakte gegen Deutsche, wenn diese von illegal anwesenden Ausländern durchgeführt wurden. Das Verwischen der Unterschiede zwischen Einreise und Ausreise verletzt zudem den demokratischen Grundkonsens, weil solch Regierungshandeln die Maxime der klassisch liberalen Staatstheorie ignoriert. Diese Maxime stehen vor der Klammer unserer Verfassung. Dies hat der ursprüngliche Verfassungsgesetzgeber, der Parlamentarische Rat, 1949 ausdrücklich in seinen Beratungen protokolliert sowie in der Präambel des Grundgesetzes manifestiert mit der Formulierung: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor den Menschen“.

Dieser verkürzte Term sollte bewusst die Staatsphilosophie von Hobbes über Montesquieu, John Locke und Rousseau bis Hegel als grundlegend, notwendig (jedoch nicht hinreichend) und unabdingbar zur Basis des modernen Verfassungsstaates machen. All dies scheint die Bundesregierung auszublenden oder schlichtweg nicht zu wissen.

Diese Unkenntnis und Ignoranz ist die Hauptursache für die aktuelle Staatskrise und die „Herrschaft des Unrechts“ (Wortlaut CSU-Vorstandsbeschluss): Die Bundeskanzlerin persönlich hat sich schuldig gemacht, indem sie uns und andere Menschen in Europa dieser Gefahr ausgesetzt hat. Ohne irgendeinen Grund lässt sie seit zwei Jahren zu, dass man in Deutschland einreisen (immigrieren) darf, ohne die gesetzlichen Kriterien zu erfüllen. So konnten Verbrecher hierhin gelangen und ihre Bombenanschläge vorbereiten sowie Terrorakte durchführen, damit aber dem eigenen Staatsvolk schweren Schaden zugefügt. Kein deutscher Kanzler hat seit 1949 solch eine Schuld auf sich geladen.

VI. Es handelt sich um einen Staatsstreich von oben

Zudem hat die aktuelle Bundeskanzlerin die seit Jahrzehnten konstruktive Außenpolitik Deutschlands und unsere gute Stellung in Europa erheblich beschädigt. Merkels Definition kreiert ein neues Volk, damit aber einen neuen Souverän. Da die Souveränität aber unteilbar ist und es denklogisch in einem Staatsgebiet nur einen Souverän geben kann, bedeutet das eine Auswechslung desselben. Die Regierung schafft sich demnach ein neues Volk.

Die Auswechslung des Souveräns ist die Beschreibung für einen Staatsstreich. Neben einer Revolution („von unten“) ist der Staatsstreich („von oben“) die fundamentalste Umwälzung der politischen Ordnung, die denkbar ist.

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Zum Autor: Jörg Gebauer ist ausgebildeter Staatswissenschaftler (Magister in Politik, Jura und Soziologie). Daneben hat er Kriminologie, Volkswirtschaftslehre und Staatsphilosophie sowie Pädagogik studiert. Von 1979 bis 2014 war er Mitglied der SPD. Unter anderem gehörte er dem Juso-Bundesausschuss fünf Jahre lang an und war von Februar 1990 zuerst Mitglied der „Einsatzgruppe Deutsche Einheit“ und im direkten Anschluss daran Mitarbeiter des Deutschen Bundestages bis Juni 1992. Dort unter anderem tätig für den ehemaligen Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski („Ben Wisch“). Zuvor war er drei Jahre Angestellter der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seit 1992 ist Jörg Gebauer als Berater in der freien Wirtschaft tätig.

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