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mercredi, 29 janvier 2014

Quo vadis, Familie?

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Quo vadis, Familie?

von Boris Relja

Ex: http://www.blauenarzisse.de

Das Bundesverfassungsgericht spricht auch homosexuellen Paaren das Recht auf Ehegattensplitting zu. Welche Perspektive hat konservative Familienpolitik dann heute noch?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Mai 2013 entschieden, dass eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften das gleiche Recht auf das Ehegattensplitting zusteht, wie heterosexuellen Ehen. Das wirft die Frage auf, ob eine konservative Familienpolitik überhaupt noch möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht berief sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 des Grundgesetzes.

Der Logik des Gerichts kann man als Konservativer durchaus folgen, wenn man folgende Argumentation zu Grunde legt: Zunächst ist festzustellen, dass Sinn und Zweck des Ehegattensplittings die Förderung der Ehe mit daraus hervorgehenden Kindern ist. De facto und dem Gesetzeswortlaut auch de jure nach, kommen aber ebenfalls Ehen in den Genuss des Privilegs, die kinderlos bleiben. Wenn also homosexuellen Paaren der Steuervorteil verweigert wird, so handelt es sich bei unbefangener Betrachtung tatsächlich um eine ungerechtfertigte Benachteiligung.

Förderwürdig sind Kinder in einer Ehe

Es kann allerdings dennoch nicht Staatsräson sein, homosexuelle Verbindungen zu fördern, weil diese keine Kinder hervorbringen können und daher nicht Keimzelle von Gesellschaft und Bevölkerung sind. Genauso wenig ist die Förderung kinderloser Ehen zu rechtfertigen. Konservative Familienpolitik müsste also am Zweck des Gesetzes ansetzen. Das heißt: Das Ehegattensplitting muss zu einem Familiensplitting umgestaltet werden – auf der Grundlage der Ehe. Die Ehe soll und ist grundsätzlich ein gefestigtes Fundament für eine Familie mit Kindern. Wenn man also ein verheiratetes Paar mit Nachwuchs vorfindet, dann ist das förderungswürdig.

Im Gegensatz zu kinderlosen Ehen und nichtehelichen Partnerschaften mit Kindern. Denn beiden fehlt eine wichtige Komponente. Man könnte also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehen, indem die Förderung an Nachwuchs geknüpft wird, also indem Ungleiches ungleich behandelt wird und man dadurch dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht wird. Hier wird aber mit erheblichem Widerstand zu rechnen sein. Hauptsächlich wird auch in diesem Zusammenhang die Forderung gestellt werden, homosexuellen Paaren die Adoption und die Anerkennung als „richtige“ Ehe zu ermöglichen. Doch das müsste eine konservative Familienpolitik verhindern. Homosexuelle Verbindungen können von Natur aus keine Kinder hervorbringen.

Kinder brauchen Mutter und Vater

Erstens können sie deshalb nicht als Ehe bezeichnet werden und zweitens können sie daher auch keine Umgebung sein, die der Natur des Menschen für sein Aufwachsen gerecht wird. Man muss sich selbstverständlich bei der Argumentation mit der „Natur“ bewusst sein, dass diese einige Probleme birgt. Denn nicht alles was natürlich ist, ist auch gut oder schlecht. Das gleiche gilt für das Künstliche. Es kommt also immer drauf an, ob etwas Sinn ergibt. Das ist anhand des Einzelfalls zu beurteilen. In diesem Fall kann man die Natur durchaus zum Argument machen, denn es geht um das Kindeswohl, das auch biologischen Gesetzmäßigkeiten unterliegt und keine reine Frage nach der Erziehung ist.

Eines der Gegenargumente, auch homosexuelle Beziehungen könnten gute Erziehungsarbeit leisten, ist also zu schwach. Ebenfalls ist die Definition der Ehe als Gemeinschaft, in der Werte gelebt werden, viel zu allgemein. Nach diesem Verständnis könnte man auch eine Kompanie Soldaten miteinander verheiraten.

Fehlentwicklung sind korrigierbar

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil das Ehegattensplitting in der alten Form einer Revision unterzogen. Damit sind aber die übrigen Fragen der Ehe– und Familiengesetzgebung nicht geklärt, wenn man von der speziellen Sukzessivadoption durch Homosexuelle absieht.

Die große Koalition hat aber darüber hinaus die vollständige Gleichsetzung von heterosexuellen Ehen und homosexuellen Partnerschaften als Ziel festgelegt. Diese übrige Gleichstellung ist also lediglich ein Produkt der einfachen Gesetzgebung durch eine neulinke Regierung. Bei beidem, dem Verfassungsgerichtsparadigma und der einfachen Gesetzgebung durch den Bundestag, handelt sich um eine Politik, die sich korrigieren lässt. Das setzt eine konservative parlamentarische Umwälzung voraus. Der Weg für Konservative ist steinig und lang. Aber er ist nicht versperrt.