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jeudi, 10 juin 2010

Schweiz lässt Volksinitiative für Ausweisung krimineller Ausländer zu

Schweiz läßt Volksinitiative für Ausweisung krimineller Ausländer zu

Ex: http://www.jungefreiheit.de/

svp-plakat.jpgBERN. Die von der Schweizer Volkspartei (SVP) getragene Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer ist für gültig erklärt worden. Dies hat der Nationalrat am Mittwoch entschieden. Gleichzeitig brachte das Schweizer Parlament aber eine alternative Gegeninitiative ein.

Der SVP-Gesetzesentwurf sieht die automatische Ausweisung von Ausländern bei schweren Straftaten oder Erschleichung von Sozialleistungen vor. Wörtlich heißt es hier:

„Sie (die Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind oder mißbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.“

Alternativ-Vorschlag öffnet Mißbrauch „Tür und Tor“

Kritiker machen völkerrechtliche Vorbehalte gegen diesen Gesetzesentwurf geltend. Der Alternativ-Vorschlag, der unter anderem von der Freisinnigen Partei (FDP)und den Christdemokraten (CVP) getragen wird, sieht entsprechend ausdrückliche Verweise auf das Völkerrecht vor, sowie das Gebot, das „Anliegen der Integraton“ zu berücksichtigen.

Die Ausschaffungsinitiative sieht damit allerdings „Tür und Tor“ geöffnet, um künftig Ausweisungen doch noch verhindern zu können: „Solche Formulierungen eröffnen unzählige Möglichkeiten für Rekurse und Beschwerden. Den Gerichten sind kaum mehr Grenzen gesetzt, zugunsten der auszuschaffenden Sträflinge zu urteilen“, heißt es in einer Stellungnahme der SVP.

Sozialdemokraten (SP) und Grüne im Nationalrat hätten die Ausschaffungsinitiative am liebsten für ungültig erklärt. (FA)

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