samedi, 02 avril 2011
Vorschlag für die Integration des öffentlichen Unterrichtswesens auf EU-Ebene
M.I.N.E.R.V.E.
7, Rempart St. Thiébault –F 57000 METZ
Metz den 25 März 2011
Vorschlag für die Integration des Öffentlichen Unterrichtswesens auf EU-Ebene
Ein Vereinigtes Europa, das nur ein Nebeneinander von bestehenden Nationen wäre, könnte niemals mehr sein als eine Utopie.
Es ist für Europa dringend erforderlich, eine wirkliche Sprachen- und Kulturpolitik zu führen, welche von den europäischen Wirklichkeiten ausgeht und nicht auf die Irrwege der Weltglobalisierung gerät.
Um wirklich integriert zu sein, braucht Europa ein öffentliches Unterrichtswesen, das zwar die nationalen Eigenschaften widerspiegelt, aber auch auf EU-Ebene aufgrund von zu treffenden Vereinbarungen gemeinsam abgestimmt wird. An einem solchen Verfahren müssen die nationalen Einrichtungen beteiligt werden, die für das Studium sowohl der altertümlichen und der modernen Sprachen als auch der Geschichte und der Philosophie sowie der Kulturen und der Zivilisation zuständig sind, die unsere Wesensart geprägt haben.
Die Erwähnte Abstimmung muss zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die sich am Integrationsprozess beteiligen, und nicht unter der Leitung von internationalen Organisationen stattfinden, die weitereichende Ziele verfolgen und eine politische Ausrichtung anstreben, die sich von den Bestrebungen der EU unterscheidet und nicht immer mit dem Zusammenschluss vereinbar ist, der für die EU eine unabdingbare Verpflichtung darstellt.
Das öffentliche Unterrichtswesen darf nicht zum Zweck haben, ein menschliches « Fertigprodukt » zu erzeugen und zu vermarkten, das den Bedürfnissen von multinationalen Firmen entspricht (wie es anscheinend einige Kulturminister denken, welsche die englishe Sprache zum Pflichtfach für alle Schüler der Grundschule erklärt haben) .
Die eigentliche Augabe des öffentlichen Unterrichtswesen ist die Bildung der jungen Generationnen, die lernen müssen, wie man mit dem eigenen Gehirn denkt, wie man mit dem eigenen Leben umgeht, wie man im Umgang mit anderen Menschen und bei dem Ausüben eines Berufes verantwortlichen handelt, wie man sich als gute Staatsbürger benimmt und wie man im allgemeinen Interesse im richtigen Augenblick die richtigen Entscheidungen trifft.
Die europäischen Kinder müssen zu allererst die eigene Muttersprache erlernen, weil sie die Gestaltung des Denkverfahrens und die tiefstgreifende Identität eines jeden Menschen grundlegend bestimmt. Folgen muss das Erlernen des Altgriechischen bzw. des Lateins als Bilungssprache, die den Jüngling bzw.das junge Mädchen in die Wurzeln der Zivilisation verankert, in deren Rahmen sich ihre Entwicklung vollziehen wird. Diese Sprachen dürfen nicht durch eine « nach Gebrauch wegwerfbare » Sprache ersetzt werden, die fast ausschliesslich als ein Werkzeug zur Vermittlung der falschen Werte des Kapitalismus, des Merkantilismus und des Profits aufgefasst werden dürfte.
Das Latein stellt die Grundlage des Satzbaues nicht nur der romanischen, sondern auch der nordischen, westslawischen und sogar nicht indo-europäischen, jedoch in Europa gesprochenen und geschriebenen Sprachen dar. Die Satzlehre und die Grammatik aller in Europa gesprochenen und geschriebenen Sprachen sind im Mittelalter und während der Renaissance vornehmlich von katholischen Klostergemeinschaften und auch zur Zeit der Reformation von Reformatoren festgelegt worden.
Es steht fest, dass die Kenntnis des Lateins die Grundlage jeglicher vertieften Kenntnis und der Reinheit aller europäischen Sprachen als Schrift- und Literaturssprachen darstellt und über eine tiefe Kenntnis der Muttersprache hinaus das Erlernen der anderen europäischen Sprachen erleichtert. Aus diesen Gründen schlagen wir vor, für alle Kinder als Pflichtfach neben der Muttersprache die wesentlichen Grundzüge des Lateins einzuführen, dieses vom Beginn der Grundschule an, bis zum Abschluss der drei Jahre der Mittelschule, als Beitrag zur allgemeinen Bildung.
Das öffentliche Unterichtswesen muss für die Bildung der europäischen Staatsbürger der Zukunft sorgen, die sich durch einen hohen Bildungsstand und als Träger einer Zivilisation auszeichnen müssen, die als « Kunst des Zusammenlebens » in einer humanistischen Gesellschaft verstanden werden soll, welche die Persönlichkeit des Einzelnen achtet und ein Beispiel für alle Völker der Welt darzustellen vermag.
In artikel II des Lissaboner Vertrags wird der Grundsatz der Beachtung der einzelnen Sprachen und Kulturen sowie des Schutzes und der Entwicklung der kulturellen Erbschaft Europas aufgestellt. Daraus geht hervor, dass das öffentliche Unterrichtswesen in allen Ländern darauf abzielen muss, Staatsbürger zu erziehen, die sich der nationalen Identität des eigenen Volkes und der europäischen Gesamtidentität unter allen ihren ruhmreichen, nicht besonders ruhmreichen und auch schändlichen Aspekten bewusst sind. Dies setzt eine grundlegende Überprüfung des Geschichtsunterrichten voraus, der streng unparteiisch und sachlich sein muss. Oft sind die Geschichtsschulbücher, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten benutzt werden, eher Propagandatexte zugunsten eines bestimmten Staates bzw. eines bestimmten politischen Regimes. Wir schlagen vor, dass sie systematisch durch ein allen Mitgliedstaaten gemeinsames Geschichtsunterrichtsbuch ersetzt werden, das von parteilosen Geschichtsforschern aus allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam abgefasst wird.
Was die Sprachen als Lehrfach anbelangt darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die europäischen Verträge in allen Amtssprachen der Mitgliedstaaten ( an die sich später die Kandidatenstaaten anschliessen werden, die in Zukunft in Anwendung der vorgeschriebenen Verfahren und einstimmig aufgenommen werden sollen) unterzeichnet wurden und diese Tatsache eine europäische Mehrsprachigkeit mit sich bringt, welche für das öffentliche Unterrichtswesen die Pflicht bedeutet, diese Mehrsprachigkeit zu fördern. Über die Muttersprache und das Latein als Pflichtfächer vom ersten Jahr der Grundschule an hinaus schlagen wir vor, dass zumindest eine zusätzliche europäische Amtssprache gründlich erlernt wird und zwar als Pflichtsprache und nicht nur auf freiwilliger Grundlage. In den Mitgliedstaaten, wo nur eine Sprache als Amtssprache gilt, kann die Entscheidung zugunsten irgendeiner anderen EU-Amtssprache frei getroffen werden , aber nicht europäische Sprachen dürfen als Pflichtsprache nie in Frage kommen. Nichtsdestoweniger ist es empfehlenswert, dass die erste als Pflichtsprache vorgeschriebene Fremdsprache die Amtssprache eines angrenzenden EU-Mitgliedstaates sei (selbsverständlich darf die Pflicht, eine Fremdsprache zu erlernen, nicht wegfallen, wenn die Sprache des betreffenden angrenzenden Mitgliedstaaten dieselbe ist wie die Amtssprache des Aufenthaltsmitgliedstaates des Studenten ) .
In den Mitgliedstaaten, die zwei, drei oder mehr Sprachen als Amtssprachen betrachten, muss sie die als Pflichtsprache vorgeschriebene Fremdsprache eine der im betreffenden Mitgliedstaat als Amtsprachen anerkannten Sprachen sein, die nicht die Muttersprache des Studenten ist, und nicht systematisch als Ausflucht die englische Sprache sein, wie man es bereits versuchrt hat oder man im Begriff ist, es zu versuchen. In den Gebieten, die innerhalb eines Mitgliedstaates angrenzen, muss selbstverständlich die Amtssprache dieses angrenzenden Mitgliedstaates als Pflichtfach erlernt werden.
Es muss ausserdem ausgeschlossen werden, dass anstelle einer kodifizierten Schrift- und Literatursprache
eine im eigenen Mitgliedstaat als Lehrfach zugelassene angebliche « Regionalsprache », die nur eine gesprochene dialektartige Form der bereits erwähnten Schriftsprache ist, els erlernpfichtige Sprache gelten kann.
Unser Vorschlag setzt selbstverständlich voraus, dass alle Mitgliedstaaten sich verpflichten, das öffentliche Unterrichtswesen nicht mit der Begründung von Sparmassnahmen zu entkräften und im Gegenteil dafür sorgen, dass allen Schulkindern und Studenten ohne jegliche wirtschaftliche, gesellschaftliche oder andere Diskriminierung der Zugang zu allen Stufen des Unterrichtswesens gewährleistet wird.
Europa wird sich darum bemühen müssen, dass nach Abschluss des Lernprozesses die Gleichwertigkeit des Unterrichtsinhaltes, des Lehrkräfte- und Studentenaustauches sowie der Diplome und Fähigkeitszeugnisse auf dem ganzen Hoheitsgebiet de EU anerkannt wird.
Doktor Andreas WOLFF,
Leiter der Abteilung übersetzung im Wirtschaft und Sozial Ausschuss der EU in Brussel.
00:15 Publié dans Affaires européennes, Ecole/Education | Lien permanent | Commentaires (1) | Tags : europe, affaires européennes, union européenne, éducation, enseignement, école | | del.icio.us | | Digg | Facebook
Commentaires
That is why we have the international language so that anywhere in the world you can use that to understand one another. But why is it that there are countries that the citizens don't know how to speak English. This must be taken action so that everything would be in the process of understanding in terms of communication.
Écrit par : cheap international calls | mardi, 05 avril 2011
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