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mercredi, 20 novembre 2013

Als in Polen die Mark galt

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Als in Polen die Mark galt

Während des Ersten Weltkrieges existierte ein von Hohenzollern- und Habsburgerreich errichteter polnischer Nationalstaat

Ex: http://www.preussische-allgemeine.de
 

Der 11. November 1918 markiert nicht nur das Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges, sondern für die Polen zugleich die Wiedergeburt ihres Staates, der 1795 mit der Dritten Teilung des Landes von der Landkarte verschwunden war. Beinahe in Vergessenheit geraten ist in diesem Zusammenhang aber, dass schon fast auf den Tag genau zwei Jahre vorher, nämlich am 5. November 1916, ein neuer polnischer Staat ins Leben gerufen worden war, der als „Regentschaftskönigreich Polen“ in die Annalen einging.

Da es vorläufig noch keinen König gab, wurde im Dezember 1916 zunächst ein Provisorischer Staatsrat als Regierung gebildet. Dieser bestand aus 25 Mitgliedern, wobei 15 aus den seit Beginn des Weltkriegs vom Deutschen Reich besetzten Teilen Kongresspolens kamen und zehn aus dem von Österreich-Ungarn okkupierten Landesteil. Ernannt wurden die Mitglieder des Staatsrates am 11. Januar 1917, die konstituierende Sitzung fand drei Tage später statt. Vorsitzender beziehungsweise Präsident mit dem Titel „Kronmarschall“ wurde Wacław Niemojowski, sein Stellvertreter Józef Mikołwski-Pomorski. Auch der spätere Nationalheld und Gründer der Republik, Józef Piłsudski, gehörte dem Staatsrat an. Er war dort für militärische Angelegenheiten zuständig. Es formierte sich auch ein Parlament, „Nationalrat“ genannt, das vom 16. bis zum 18. März 1917 tagte. Bereits am 9. Dezember 1916 war eine Polnische Nationalbank gegründet worden, die eine neue landeseigene Währung herausgab, die Polnische Mark.


Im April 1917 legte der deutsche Generalgouverneur Generaloberst Hans von Beseler mit Sitz in Warschau die Justiz sowie das Schul- und das Pressewesen in die Hände des Staatsrates. Im selben Monat erfolgte auch ein Werbeaufruf zur Gründung polnischer Streitkräfte. In ihr sollten nur ehemalige russische Untertanen, sogenannte Nationalpolen, dienen, wohingegen die Polen aus dem österreichisch-ungarischen Herrschaftsbereich in der k.u.k. Armee verbleiben sollten. Auf Kritik stieß auch die vom deutschen und dem österreich-ungarischen Generalgouverneur ausgearbeitete Eidesformel: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen, dass ich meinem Vaterlande, dem Polnischen Königreich, und meinem künftigen König zu Lande und zu Wasser und an welchen Orten es immer sei, getreu und redlich dienen, in gegenwärtigem Kriege treue Waffenbrüderschaft mit den Heeren Deutschlands und Österreich-Ungarns und der ihnen verbündeten Staaten halten … werde.“ Es gab Vorbehalte dagegen, auf einen König vereidigt zu werden, der noch gar nicht einmal bekannt war. Außerdem wurde kritisiert, dass eine Armee keinen Eid auf eine Waffenbrüderschaft leisten könne, denn nur der Regierung stünde es zu, Bündnisse abzuschließen. Gleichwohl bestätigte der Staatsrat am 3. Juli die Eidesformel, und Soldaten, die den Eid dennoch nicht ablegen wollten, wurden interniert. Aus Protest gegen diese Vorgänge waren Piłsudski und drei weitere dem linken Spektrum angehörige Mitglieder des Staatsrates am Tag zuvor von ihren Ämtern zurückgetreten. Am 22. Juli ließ man Piłsudski schließlich in Schutzhaft nehmen und verbrachte ihn zuerst in die Festung Wesel, später nach Magdeburg. Anfang August 1917 wurde dann die neu aufgestellte polnische Armee an die Ostfront verlegt. Nun zeugten sich die Meinungsverschiedenheiten über den weiteren Weg in aller Deutlichkeit. Ihr Höhepunkt wurde am 6. August erreicht, als Niemojowski darüber sein Amt als Kronmarschall niederlegte. Am 25. August stellte der Staatsrat seine Tätigkeit ein, und in seiner allerletzten Sitzung am 30. August bildete er einen auch „Übergangskomitee“ genannten Interimsausschuss, der vorläufig die Regierungsgeschäfte führen sollte und an dessen Spitze der bisherige stellvertretende Kronmarschall Mikołowski-Pomorski trat.


Bis zum 12. September des Jahres war eine provisorische Verfassung ausgearbeitet. Dieses sogenannte Patent beschrieb Polen als konstitutionelle Monarchie mit einem aus einem Abgeordnetenhaus und einem Senat bestehenden Zweikammerparlament. Bis zur Übernahme der Staatsgewalt durch einen noch zu bestimmenden König sollte diese von einem dreiköpfigen Regentschaftsrat ausgeübt werden, in den man sechs Tage später folgende Personen berief: Aleksander Kardinal Kakowski, Erzbischof von Warschau, Fürst Zdzisław Lubomirski, Stadtpräsident (Oberbürgermeister) von Warschau, und Józef Ostrowski, vormals Vorsitzender des Polenklubs in der russischen Duma in St. Petersburg. Am 15. Oktober 1917, dem 100. Todestag des polnischen Nationalhelden Tadeusz Kosciuszko, wurde der Regentschaftsrat vereidigt. Am 27. Oktober trat er offiziell sein Amt an.


Genau einen Monat später kam es zur Einsetzung einer ersten ordentlichen Regierung unter Ministerpräsident Jan Kucharzewski, nachdem zuvor seit dem 1. Februar 1917 lediglich eine provi-sorische Regierung unter Michał Łempicki, einem Mitglied des Provisorischen Staatsrates, amtiert hatte.


Am 4. Februar 1918 wurde ein Gesetz über die Schaffung eines Parlaments erlassen, das die Bezeichnung „Staatsrat“ erhielt. Dieser setzte sich aus 110 Abgeordneten zusammen. 55 davon wurden von den Gemeinden und Regionalräten am 9. April 1918 gewählt, 43 wurden vom Regentschaftsrat ernannt, und zwölf gehörten ihm kraft ihres Amtes beziehungsweise aufgrund einer Funktion an. Zu letzteren zählten Bischöfe ebenso wie Universitätsrektoren und der Präsident des Obersten Gerichtshofes. An der Spitze fungierte als „Sprecher der Krone“ ein Marschall, ab dem 14. Juni 1918 Francis John Pulaski. Daneben saßen im Parlamentspräsidium zwei Vizemarschälle, Józef Mikołowski-Pomorski und Stefan Badzynski, sowie vier Beisitzer (Sekretäre). Am 21. Juni fand die feierliche Eröffnung statt, und bis zum 7. Oktober, als man die Arbeit einstellte, folgten insgesamt 14 Plenarsitzungen.

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Bereits am 6. Januar 1918 war der Regentschaftsrat zum Antrittsbesuch beim Deutschen Kaiser und beim Reichskanzler nach Berlin gekommen. Drei Tage später reiste man weiter nach Wien.


In Polen selbst war man besorgt, ja sogar empört, dass die deutschen Militärbehörden am 11. Dezember 1917 einen unabhängigen litauischen Staat mit Wilna (Vilnius) als Hauptstadt proklamiert hatten, war doch gerade diese Region in der Mehrheit von Polen besiedelt, weshalb die Regierung in Warschau dort auch Territorialansprüche stellte. Dies, die Forderung aus deutschen Militärkreisen nach Schaffung eines „Schutzstreifens“ auf polnischem Gebiet entlang der Grenze zum Deutschen Reich und schließlich die Weigerung der deutschen Besatzungsbehörden, statt nur einer eigeschränkten die volle Verwaltung an die Polen zu übergeben, riefen in der Bevölkerung zunehmend eine antideutsche Haltung hervor, was wiederum den Befürwortern einer austropolnischen Lösung in die Hände spielte, also einer Vereinigung Polens mit dem Habsburgerreich unter einer gemeinsamen Krone. Der österreichische Kaiser Karl I. ging im August 1918 sogar auf Distanz zu allen deutschen Plänen, erklärte eine Anwartschaft Erzherzog Karl Stephans auf die polnische Königskrone für obsolet und favorisierte stattdessen die erwähnte austropolnische Lösung mit ihm selbst als Herrscher über das gesamte Imperium.


Währenddessen wandte sich das Blatt immer mehr zu Ungunsten der Mittelmächte. Am 6. Ok-tober 1918 erklärte der Regentschaftsrat in Warschau die 14 Punkte des US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson zur Grundlage einer polnischen Staatsbildung, am folgenden Tag verkündete er gar die vollständige Unabhängigkeit Polens und löste zugleich das Parlament, den Staatsrat, auf. Der deutsche Generalgouverneur von Beseler legte daraufhin die gesamte Administration in polnische Hände und übertrug dem Regentschaftsrat am 23. Oktober auch den Oberbefehl über die polnischen Truppen.
Und dann ging alles ganz schnell: Am 6. November bildet sich unter der Führung des Sozialisten Ignacy Daszynski in Lublin eine „Provisorische Volksregierung der polnischen Republik“, die den Regentschaftsrat für abgesetzt erklärte. Das rief in Warschau den Protest gemäßigter Kräfte hervor, und weil sowohl der Regentschaftsrat als auch dessen Kabinett unter Ministerpräsident Władysław Wróblewski im Amt verblieben, amtierten einige Tage lang zwei Regierungen nebeneinander. Nachdem jedoch am 11. November 1918 der kurz zuvor aus deutscher Haft entlassene Józef Piłsudski in Warschau eingetroffen war und die polnische Republik ausgerufen hatte, übertrugen ihm sowohl die Regierung in Warschau als auch die Gegenregierung in Lublin die Regierungsgewalt. Die deutschen Truppen in der Hauptstadt, die sich geweigert hatten, auf polnische Aufständische zu schießen, wurden entwaffnet, und als der Regentschaftsrat am 14. November endgültig alle Staatsgewalt in die Hände Piłsudskis legte, wurde auch der abschließende Akt besiegelt: Das Regentschaftskönigreich Polen, die vierte und letzte Monarchie auf polnischem Boden, hatte aufgehört zu existieren.    

Wolfgang Reith

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