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mardi, 07 octobre 2014

TTIP: Raub der Souveränität

TTIP: Raub der Souveränität

Die Bürger sind gegen das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP).
Mitzureden haben sie trotzdem nichts.

Foto: mehr-demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Ex: http://www.unzensuriert.at

Vorletzte Woche hat die EU-Kommission ein Bürgerbegehren abgewiesen, mit dem rund 250 Gruppen und Parteien aus ganz Europa gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA vorgehen wollten. Eine Mitwirkung der Bürger sei nicht vorgesehen, so die Kommission. Dabei sind genaue Details der Abkommen immer noch nicht bekannt, denn die Verhandlungen laufen, bzw. liefen im Geheimen ab. Allein diese "Vertraulichkeit" ist mit demokratischen Prinzipien unvereinbar, denn die Bürger sind so von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Sind die Verträge erst unterzeichnet, sind spätere Änderungen nicht mehr möglich.

Kolumne von Barbara Rosenkranz

Während die EU-Kommission die Verhandlungen führt, wird das Europäische Parlament lediglich informiert. Die nationalen Parlamente sind gar nicht in das Verfahren einbezogen, denn die Verträge werden nicht durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten geschlossen. Sehr wohl haben sie die Verträge zu befolgen. Die EU reklamiert für sich somit die alleinige Zuständigkeit für eine gemeinsame Außenhandelspolitik: Dadurch haben die europäischen Nationalstaaten ihre Gestaltungsfreiheit und Wirtschaftshoheit eingebüßt.

Ein besonders heikler Punkt des Freihandelsabkommens ist der sogenannte Investitionsschutz, kurz ISDS (investor-to-state dispute settlement). Demzufolge erhalten amerikanische Investoren spezielle Klagerechte gegenüber der EU und deren Mitgliedsstaaten. (Ursprünglich wurde das ISDS-Verfahren konzipiert, um Unternehmen aus Industriestaaten in politisch instabilen Schwellenländern (!) vor Enteignung und unfairer Benachteiligungen zu schützen.) Dazu hat die Weltbank eine Schiedsinstitution eingerichtet: das "Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten International" (Centre for Settlement of Investment Disputes) kurz ICSID. Ein privater Investor kann hier gegen den Gaststaat, in dem er seine Investition tätigt, klagen, wenn er sich von diesem benachteiligt fühlt. Die zuständigen Schiedsgerichte bestehen aus drei Anwälten, von denen je einer durch die Streitparteien benannt und der dritte durch das International Centre for Trade and Sustainable Development (ICTSD) gestellt wird. Sie werden für jedes Verfahren neu gebildet und sind keine ständigen Gerichte. Die Anwälte erhalten hohe Honorare, sind an neuen Aufträgen interessiert und klare Interessenvertreter – so sieht richterliche Unabhängigkeit und überparteiliche Rechtsfindung nicht aus. Zudem sind die Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich und können nicht angefochten werden, es gibt also keinen Instanzenzug.

Durch derlei Abkommen werden nicht nur Demokratie und Souveränität, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Dem dürfen sich die Mitgliedstaaten – darf sich Österreich – nicht einspruchslos ergeben. Es droht nicht weniger als der Verlust der Freiheit der Bürger.


Barbara Rosenkranz ist Abgeordnete zum Nationalrat.

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